Einladung zur 9. Fachschaftssitzung (Legislatur 2021)

  • Liebe Fachschaftsvertreter und Kommilitonen der TH Köln, hiermit lade ich euch am Donnerstag, den 13.01.2022 um 18:15 Uhr zur 9. Fachschaftssitzung der Legislatur 2021 ein.

    Die Sitzung findet hybrid statt. Das bedeutet, dass ihr an der Präsenzsitzung im Kienbaumsaal (Raum 1.122) oder über Discord von zu Hause aus teilnehmen könnt.



    Zur Teilnahme an der Präsenzsitzung müsst ihr die von der Hochschule geforderten Abstandsgebote und Hygieneregeln einhalten.

    Weitere Informationen dazu findet ihr hier: https://www.th-koeln.de/hochschule/coronavirus_73114.php


    Schaltet bitte alle (sofern vorhanden) eure Kameras an. So können wir eine etwas persönlichere Sitzung haben.

    Hier der Link dazu: discordapp.com/invite/DDp4atU



    Vorschläge für die Tagesordnung an den Vorsitz oder unter den Thread.



    Entschuldigt: Alex, Deny



    Vorläufige Tagesordnung

    1. Regularien
      1. Protokollführung
      2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
      3. Abstimmung alter Protokolle
        1. Protokoll der 8. Sitzung vom 17.12.2021
    1. Personalien
      1. AStA Kooptation
    2. Gummersbacher Erklärung
    3. QVM Anträge der Fachschaft laufen aus
    4. Anwerben von neuen Mitgliedern
    5. Events
      1. Ideen für Events in 2022
    6. Finanzen
    7. Berichte
    8. Sonstiges
  • Unter Personalien diese Info vom AStA zur Ratsbesetzung:


  • Beim hybriden Betrieb auf die neue Coronamaßnahmen der TH Köln achten:


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren, die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus stellt die TH Köln vor neue Herausforderungen. Um auch weiterhin einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten zu können, gelten daher ab sofort die folgenden Regelungen: Auf dem Gelände und in den Gebäuden der Hochschule muss jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckunggetragen werden, auch am Sitzplatz bei Veranstaltungen und Zusammenkünften. Ausnahmen gelten nur beim Arbeiten in einem Einzelbüro. Befinden sich mehrere Beschäftigte in einem Büro, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch dann dringend empfohlen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Darüber hinaus wird das Tragen von FFP2/KN95-Masken anstelle von medizinischen OP-Masken empfohlen. Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, müssen dieses von der Betriebsärztin Frau Dr. Weynans verifizieren lassen. Der Zugang zu den Gebäuden ist weiterhin nur unter Einhaltung der 3G-Regeln möglich – demnach muss entweder der Immunisierungsstatus (geimpft bzw. genesen) oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden. Genauere Informationen zu den Regelungen finden Sie unter https://www.th-koeln.de/hochsc…114.php#sprungmarke_1_240 Achten Sie zudem darauf, möglichst immer einen Abstand von 1,5 Metern zur nächsten Person einzuhalten und auf die weiteren Hygieneregeln unter https://www.th-koeln.de/hochsc…114.php#sprungmarke_1_235